André verliert seinen Job, weil er krank ist.

André* ist bei einem Verein als Schulbegleiter beschäftigt. Zum Jahresbeginn 2024 erkrankt er - erstmals in seinem Leben - an einer schweren Depression, die ihn hindert, zur Arbeit zu gehen. Er schreibt noch mühsam eine Email an seinen Arbeitgeber und begibt sich dann in ärztliche Behandlung. Nun wurde ihm fristlos gekündigt, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist und kein Krankenschein vorliegt. 

Wir gehen gegen diese Kündigung vor und haben für André Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. 

Der Die-Linke-hilft-Tipp - wenn dein Arbeitgeber dir kündigt:

  1. Nicht lange überlegen - sofort Klage erheben! Viele Kündigungen sind fehlerhaft und unwirksam. Aber du hast nur 21 Tage Zeit für eine Klage. 
  2. Melde dich direkt bei der Arbeitsagentur. Wenn du befürchtest, dass dir auch dein Lohn nicht gezahlt wird - beantrage beim Jobcenter Bürgergeld und beantrage gleichzeitig einen Vorschuss. 
  3. Du bist Mitglied einer DGB-Gewerkschaft? Alles richtig gemacht! Erkundige dich, ob weitere Kolleg*innen gekündigt wurden. Gemeinsam habt ihr bessere Karten. - Noch kein Mitglied? Dann schnell eintreten. 

Wir wollen Die Linke hilft überflüssig machen - unsere Forderungen an die Politik:

  1. Kündigungen während Krankheit sind nur mit Zustimmung des Betriebsrates zulässig. Wenn kein Betriebsrat existiert, kann auch bei Krankheit von Arbeitnehmer*innen keine Kündigung erfolgen. 
  2. Wird gegen eine Kündigung während Krankheit Klage erhoben, hat der Arbeitgeber vorläufig bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts den Lohn bis zum Ablauf der Entgeltfortzahlung (6 Wochen) weiterzuzahlen. 
  3. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I darf nicht erst nach 12 Monaten, sondern muss bereits ab 6 Monaten Arbeit bestehen. 

*Name wurde geändert